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   FG Hamburg, 08.12.2010 - 2 K 194/10   

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https://dejure.org/2010,31080
FG Hamburg, 08.12.2010 - 2 K 194/10 (https://dejure.org/2010,31080)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 K 194/10 (https://dejure.org/2010,31080)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 K 194/10 (https://dejure.org/2010,31080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 47; ZPO § 418
    Wahrung der Klagefrist; Eingangsstempel des Gerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wahrung der Klagefrist - Eingangsstempel des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressemeldung, 12.04.2011)

    Ist der Einwurf in den Gerichtsbriefkasten eine offizielle Zustellung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Untrüglicher Nachtbriefkasten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wahrung der Klagefrist: Eingangsstempel des Gerichts erbringt vollen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs des Schriftstücks

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einwurf in den Nachtbriefkasten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FG Hamburg zur Einhaltung der Klagefrist bei Einwurf der Klage in den Gerichtsbriefkasten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 83/96

    Beweiskraft des Eingangsstempels des FA

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2010 - 2 K 194/10
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung erbringt der formell ordnungsgemäße Eingangsstempel einer Behörde grundsätzlich den vollen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schriftstückes (§ 418 Abs. 1 ZPO ; BFH vom 7. Juli 1998 VIII R 83/96 , BFH/NV 1999, 475 ; BFH vom 12. März 1998 III B 9/97 , BFH/NV 1998, 1232 ).

    Das Gericht muss mithin davon überzeugt sein (§ 96 Abs. 1 FGO ), dass das vom Eingangsstempel bewiesene Eingangsdatum falsch und das Schreiben fristgerecht eingegangen ist (BFH vom 07. Juli 1998 VIII R 83/96 , BFH/NV 1999, 475 ).

  • BFH, 08.07.2003 - VIII B 3/03

    Fristwahrung - Einwurf eines Schriftstücks in den Nachtbriefkasten des BFH

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2010 - 2 K 194/10
    Ist die Sache insoweit unklar geblieben bzw. ist eine weitere Sachaufklärung nicht möglich, trifft nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) das Risiko der fehlenden Aufklärbarkeit den Kläger (vgl. BFH vom 08. Juli 2003 VIII B 3/03 , BFH/NV 2003, 1441 ).
  • BFH, 19.05.1999 - VI B 342/98

    Beweiskraft eines Eingangsstempels

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2010 - 2 K 194/10
    Der nach § 418 Abs. 2 ZPO zu erbringende Gegenbeweis der Unrichtigkeit einer öffentlichen Urkunde erfordert den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs (BFH vom 19. Mai 1999 VI B 342/98 , BFH/NV 1999, 1460 ).
  • BFH, 12.03.1998 - III B 9/97

    Gesetzliche Vermutung für die Richtigkeit der im Eingangsstempel als öffentliche

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2010 - 2 K 194/10
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung erbringt der formell ordnungsgemäße Eingangsstempel einer Behörde grundsätzlich den vollen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schriftstückes (§ 418 Abs. 1 ZPO ; BFH vom 7. Juli 1998 VIII R 83/96 , BFH/NV 1999, 475 ; BFH vom 12. März 1998 III B 9/97 , BFH/NV 1998, 1232 ).
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